21. Dezember 2022

Gute Ansätze, notwendig wäre ein Unterstützungspaket

Diakonie zum Haushalt des Landes Baden-Württemberg für 2023/2024

Stuttgart, 21. Dezember 2022. Für die Diakonie Württemberg zeigt der heute vom Landtag verabschiedete Doppelhaushalt des Landes 2023/2024 das Bemühen, die Finanzierung vieler Arbeitsfelder der sozialen Arbeit stabil zu halten und an manchen Stellen sogar deutlich zu stärken. „Zur Sicherung wichtiger Arbeitsbereiche trägt besonders der Sondertopf für soziale Infrastruktur bei, dennoch wünschen wir uns natürlich eine strukturelle und dauerhafte auskömmliche Förderung“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.

Die Diakonie fordert zur Sicherung der sozialen Infrastruktur aber ein Unterstützungspaket des Landes, um auch Einrichtungen wie diakonische Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger sowie Sozialkaufhäuser zu unterstützen, die voraussichtlich durch jedes Raster fallen. Noller ist besorgt, denn „unsere Einrichtungen und Dienste haben mit Sachkostensteigerungen und teils exorbitant gestiegenen Energiepreisen zu kämpfen. Diese wurden bisher trotz erster Rettungspakete des Bundes nicht in allen Fällen aufgefangen, gleichzeitig können gemeinnützigen Einrichtungen nicht auf Rücklagen zurückgreifen“.

Die Diakonie begrüßt, dass die Arbeit der Tafeln als Reaktion auf die Steigerung der Sachkosten und Energiepreise deutlich gestärkt wird. Sie bemängelt aber die Kürzungen der Mittel des Landesarbeitsmarktprogramms. Dies bedeute für langzeitarbeitslose Menschen den Verlust von Teilhabechancen. „Angesichts einer sich verfestigenden Armutsgruppe von Langzeitarbeitslosen bei gleichzeitig hohem Fachkräftemangel ist es unbedingt wichtig, das gesamte Landesarbeitsmarktprogramm fortzuführen und weiter auszubauen. Dieser Personenkreis darf nicht aufgegeben werden. Wir bitten das Land dringend, geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen eines erweiterten Landesarbeitsmarktprogramms zu schaffen“, betont Noller.

Anlass zum Lob ist, dass die Schulsozialarbeit mit insgesamt fast 14 Millionen Euro zusätzlich unterstützt werden soll, um Lernlücken zu schließen. „Auch begrüßen wir sehr, das alle Stellen, die im Bereich der Jugendsozialarbeit – Schulsozialarbeit, Mobilen Jugendarbeit und Mobilen Kindersozialarbeit – die im Rahmen der Corona-Programme neu geschaffen wurden, zur weiteren Förderung vorgesehen sind“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Er lobt auch, dass einige Programme im Kinder- und Jugendschutz als Teil eines „Masterplans Kinderschutz“ mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 finanziert werden sollen. Insgesamt rund sechs Millionen Euro sollen in den beiden kommenden Jahren in Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut, Überschuldung und Wohnungslosigkeit von Familien fließen. „Dadurch werden Kinder, Jugendliche und Familien sinnvoll unterstützt“, so Knapp.

Nicht umgesetzt sei eine bedarfsgerechte Angleichung der Zuschusshöhe im Bereich der Mobilen Jugendarbeit/Mobilen Kindersozialarbeit sowie eine Förderung des Landes für arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. „In der Entscheidung der Kommunen besteht dadurch die Gefahr, dass Jugendsozialarbeit nach Kassenlage und nicht nach Bedarfslage vergeben wird. Dies bedauern wir sehr.“

Nicht gut sieht es auch in der Suchthilfe aus: Im Personalmix der Beratungsstellen wird von Personalkostensteigerungen von ca. 7,5 Prozent für 2023 ausgegangen. Dieser Umstand, kombiniert mit den massiv steigenden Energiekosten und anderen inflationsbedingten Mehrkosten, ergibt eine für die Beratungsstellen wirtschaftlich nicht mehr tragbare Situation. Hier drohen massiver Stellenrückgang, Leistungsreduzierungen und Schließungen. Die Corona-Pandemie und die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums hätten zudem den Ausbau der Prävention erfordert.