Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz

Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz mit Frau Anette Widmann-Mauz (CDU),
Parlamentarischen Staatssekretärin und Wahlkreisabgeordnete im Wahlkreis Tübingen-Hechingen

Das Bundesteilhabegesetz in seiner Neufassung wird von vielen Menschen mit einer Beeinträchtigung, aber eben auch von den unterstützenden Institutionen erwartet. Dies gilt auch für den Freundeskreis Mensch e.V., ein großer Träger von Angeboten für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung  im Landkreis Tübingen.

Seit kurzem nun liegt der Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vor und ging auch schon in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung. Dies war der Zeitpunkt und dem Freundeskreis Mensch ein wichtiges Anliegen, auch mit der Bundestagsabgeordneten, Frau Widmann-Mauz von der CDU ins Gespräch zu kommen.

Torsten Hau, Vorstand beim Freundeskreis Mensch, führte zu Beginn des Gespräches aus, dass der Referentenentwurf im Grundsatz durchaus zu befürworten sei.

Man hält beim Freundeskreis Mensch den Ansatz, stärker die Versicherungsleistungen für die Klient/innen zu erschließen für den richtigen Weg, ebenso die Gleichstellung der Eingliederungshilfe als Rehaträger mit den anderen Rehaträgern. Des Weiteren wird der Einstieg in die ambulante Abrechnung bislang stationärer Leistungen für richtungsweisend erachtet.

Allerdings, führte Herr Hau aus, bestünden eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die Umsetzung und die Befürchtung, dass der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen sprunghaft ansteige, da sie dann mehreren Herren (Rehabilitationsträgern) dienen müsse.

Ebenso kam die Frage auf, wie vermieden werden kann, dass die Zugangsschwellen für Betroffene und deren Angehörige aus oben genannten Gründen ungewollt höher werden.

Bei den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) befürchtet man, dass es zu einem Wettbewerb zwischen Anbietern von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und sonstigen Anbietern geben kann. Die Sorge beim Freundeskreis Mensch ist, dass andere Anbieter OHNE die qualitativen Anforderungen und strukturellen Restriktionen der Werkstättenverordnung ihre Angebote platzieren dürfen und es dann im ungünstigsten Fall eine Qualitätsspirale nach unten gibt. In diesem Punkt ist man beim Freundeskreis Mensch der Meinung, dass die Werkstätten in ihrer derzeitiger Form auch weiterhin ein wichtiges Element der Teilhabe am Arbeitsleben darstellen.

Frau Widmann-Mauz führte aus, dass sie sich dieser Probleme bewusst ist und bei den Durchführungsverordnungen darauf drängen wird, dass diese sehr zeitnah zum Gesetz umgesetzt werden.

Weiter führte Frau Widmann-Mauz aus, dass es nicht nur um die Frage der Durchführung und der Abrechnung geht, denn schließlich geht es auch um einen ganze Menge Geld.

Einig war man sich, dass Neuerungen im Gesetz nicht zu Lasten der Betreuung der Betroffenen gehen kann und schon deshalb eine Erhöhung des Abrechnungsaufwandes kontraproduktiv wäre.

Im Bezug zu den neu in den Markt eintretenden Akteuren meinte Frau Widmann-Mauz, dass es bei den vorhandenen Anbietern nicht nur auf die reinen Kosten ankommt, sondern man als guter Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber bei den Klienten und dem Personal punkten kann. Und nicht zuletzt hat Konkurrenz immer einen Entwicklungsschub ausgelöst.

Nach konstruktivem Gespräch mit gegenseitiger Wertschätzung waren sich alle Beteiligten einig, dass man in der Einschätzung des Gesetzes sehr nahe beieinander lieget und so war die Schlussfolgerung nur logisch, dass man miteinander im Gespräch bleibt.

Vorstand Torsten Hau bedankte sich bei Frau Widmann-Mauz, dass sie sich Zeit für dieses konstruktive Gespräch mitgebracht hat.

Herbert Beilschmidt


  • Nikola Bösch-Hörnemann

    Öffentlichkeitsarbeit

    Freundeskreis Mensch e. V.
    Robert-Bosch-Straße 25
    72810 Gomaringen



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