16. Januar 2020 Pressemitteilung

Geplante Wohnungslosenstatistik ist wichtiger Schritt

Nicht alle Betroffenen werden von geplanter Statistik erfasst

Stuttgart, 16. Januar 2020. Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Die Diakonie begrüßt dies als grundsätzlich wichtigen Schritt, um eine belastbare Grundlage für eine praxisnahe und zielgerichtete Sozialpolitik zu erhalten. „Wir befürworten die Einführung der bundesweiten Wohnungslosenstatistik sehr. Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg hat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, alle Einrichtungen und Dienste der kommunalen als auch der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg zu erfassen. Wir fordern, dass wir im Rahmen der bundesweiten Erfassung zeitgleich unsere landesspezifischen Fragestellungen ergänzen können“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Württemberg. Um die Ergebnisse in Württemberg zu interpretieren, sei die Etablierung eines gemeinsamen Beirats unter Beteiligung der freien Träger und der kommunalen Seite wichtig und unerlässlich. Auch die Diakonie Deutschland unterstreicht dies: „Wer nicht weiß, wie groß ein gesellschaftliches Problem ist, hat keine Grundlage für eine angemessene Politik und vorbeugende Maßnahmen gegen Wohnungsnotfälle und Wohnungslosigkeit", so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erfasse nicht alle betroffenen Menschen, kritisiert die Diakonie. Sie empfiehlt daher, die vorgesehene Begleitforschung so weiterzuentwickeln, dass tatsächlich alle faktisch wohnungslosen Menschen erfasst werden. Dazu gehören sowohl Straßenobdachlose als auch Menschen, die vorübergehend bei Freunden oder Bekannten wohnen. Es müsse zudem alles getan werden, um solche prekären Wohnsituationen zu vermeiden. Zusätzlich soll zur vorgesehenen Stichtagserhebung eine Erhebung einer Gesamtjahreszahl erfolgen, die die Größenordnung von Wohnungsnotfällen und Wohnungslosigkeit umfassender abbildet.