16. Oktober 2020 News

Austausch zur Sterbehilfe

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 zum Paragrafen 217 hat tiefgreifende Fragen zum Umgang mit dem Lebensende aufgeworfen. Wie verhält sich das im Urteil formulierte Freiheitsrecht des Einzelnen zur christlichen Sicht von Menschenwürde und Lebensschutz? Wie soll in Pflegeheimen und Krankenhäusern künftig konkret mit geäußerten Sterbewünschen von Patientinnen und Patienten umgegangen werden?

Eine sorgfältige Diskussion über die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Situation fordert Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. „Es ist zu bedenken, dass viele Menschen die Möglichkeiten der Sterbebegleitung und vor allem der Palliativmedizin nicht kennen und es hier einen großen Informationsbedarf gibt. Hier werden wir als Kirche mit ihrer Diakonie alles tun, damit die für viele ultimative Lösung eines assistierten Suizids nicht notwendig wird.“

„Die Autonomie ist ein hohes Gut, sollte aber nicht absolut gesetzt werden. Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört auch der Schutz des Lebens, gefragt ist nicht die Hilfe zum Sterben, sondern der Beistand beim Sterben“, so Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel vom Dezernat 1 Theologie und weltweite Kirche der Landeskirche.

Initiiert wurde die Expertenrunde erstmals von drei Ethik-Beauftragten im Raum der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: Kirchenrat Dr. Til Elbe-Seiffart vom Evangelischen Oberkirchenrat, Dr. Christiane Kohler-Weiß vom Diakonischen Werk Württemberg sowie Studienleiter Dr. Dietmar Merz der Evangelischen Akademie Bad Boll.

Ausgangspunkt der Gespräche stellten Fachreferate aus juristischer und medizinischer Sicht dar, die von Dr. Katarina Weilert (FEST Heidelberg) und Dr. Michael Müller (Universitätsklinik Freiburg) beigetragen wurden. Mit Hilfe eines weiteren Referates von Prof. Dr. Matthias Zeindler (Zürich) wurden die Erfahrungen aus „35 Jahren Freitodbegleitung in der Schweiz“ in die Reflexionen einbezogen.

Im Austausch wurden aktuelle Bedürfnisse von diakonischen und kirchlichen Einrichtungen zusammengetragen und Möglichkeiten der gemeinsamen Weiterarbeit verabredet. Insbesondere steht zukünftig eine breite Beteiligung an der kirchlichen und gesamtgesellschaftlichen Diskussion im Fokus.

Zum Hintergrund
Der Bundestag hatte 2015 nach vielfältigen Expertenanhörungen, unzähligen Debatten und verschiedenen Gesetzesinitiativen geschäftsmäßige Angebote zur assistierten Selbsttötung im genannten Paragraph des Strafgesetzbuches verboten und damit gesetzlich unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 dieses Gesetz als nicht verfassungskonform beurteilt. Entscheidend war die Begründung des Urteils: Paragraph 217, also das Verbot geschäftsmäßiger Angebote einer assistierten Selbsttötung, greife in die Selbstbestimmungsrechte eines jeden Menschen ein und das sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Denn: Zur Selbstbestimmung eines Menschen gehöre, so das Gericht, auch selbstbestimmtes Sterben. Die Freiheit zum Tod ist danach eine bindende Norm, die der Gesetzgeber zu beachten habe. Diese Freiheit schließe auch die freiwillige Zuhilfenahme Dritter ein.

Sammlung zum Karfreitag 2024

Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg rufen zu Spenden für „Hoffnung für Osteuropa“ am Karfreitag auf. Mit dieser Aktion unterstützen die Diakonie und Landeskirche in Württemberg die humanitäre Hilfen und Soziale Arbeit ihrer langjährigen Partner in insgesamt zehn Ländern.