20. September 2019 News

Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze ab 2020 – kann das alles sein?

Für die Diakonie ist dieses „mehr“ zu wenig

Ab Januar 2020 steht knapp 5,6 Millionen Hartz IV-Empfängerinnen und Empfängern mehr Geld zu. Diese Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde aktuell von dem Bundeskabinett beschlossen. Demnach erfolgt eine Erhöhung der monatlichen Zahlungen für den Lebensunterhalt für Alleinstehende um acht Euro auf 432 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung von unter 1,9 Prozent. Für Erwachsene, die mit Partnern zusammenleben, erhöht sich der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Kinder erhalten entsprechend ihres Alters monatlich zwischen 250 Euro und 328 Euro.

Zwar begrüßt die Diakonie Württemberg grundsätzlich eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Jedoch entlastet der ab 2020 geplante, höhere Regelsatz ALG II-Leistungsbeziehende und ihre Familien kaum. Die Grundbedürfnisse, wie gesundes Essen und  angemessenes Wohnen sowie die Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, werden nach wie vor nicht ausreichend abgedeckt. So bleiben viele Familien gezwungen, Lebensmitteltafeln zu besuchen, um sich überhaupt ausgewogen ernähren zu können. In Baden-Württemberg versorgen aktuell über 140 Tafelläden bis zu 150.000 bedürftige, von Armut betroffene Menschen.

Die Diakonie spricht sich dafür aus, Menschen im Hartz IV-Bezug das nötige Mehr an Lebensqualität und an Chancen auf Soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu müssen die Regelsätze nach Berechnungen der Diakonie dem Alter der Leistungsberechtigten entsprechend um bis zu 150 Euro angehoben werden. Die aktuelle Verordnung trägt kaum dazu bei, optimierte Lebensbedingungen für von Armut bedrohte Familien zu schaffen und für eine spürbare finanzielle Entlastung von Betroffenen zu sorgen. Vielmehr  impliziert diese geringfügige Regelsatzerhöhung eine zwangsläufige Angleichung an aktuelle Preis-und Lohnentwicklungen, wobei sich das Ministerium auf eine Preissteigerung von 1,3 Prozent sowie eine Nettolohnsteigerung von 3,22 Prozent bezieht.

Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Armut ist es jedoch notwendig, die Regelbedarfe so zu ermitteln, dass ein menschenwürdiges Dasein und die Befriedigung von Grundbedürfnissen als Maßstab aller Dinge gesetzt sind. Des Weiteren gilt es, nicht nur eine Verbesserung der Hartz IV-Regelleistungen zu erwirken, sondern bereits früher anzusetzen und Menschen gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug geraten zu lassen. Dafür bedarf es unter anderem eines Ausbaus vorgelagerter Leistungen und politischer Maßnahmen. Hierzu zählt ein ausreichender Mindestlohn und eine Entwicklung des Arbeitsmarktes weg von prekärer hin zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit steigender Tarifbindung.

Sammlung zum Karfreitag 2024

Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg rufen zu Spenden für „Hoffnung für Osteuropa“ am Karfreitag auf. Mit dieser Aktion unterstützen die Diakonie und Landeskirche in Württemberg die humanitäre Hilfen und Soziale Arbeit ihrer langjährigen Partner in insgesamt zehn Ländern.