15. Oktober 2013 Pressemitteilung

„Schlichtungsstelle stärkt den Dritten Weg in der Diakonie in Württemberg“

Sozial- und Erziehungstarif muss an die Besonderheiten des diakonischen Arbeitsrechts angepasst werden. Schlichtungsausschuss fordert Arbeitnehmer und -geber zu Verhandlungen auf.

Stuttgart, 15. Oktober 2013: Nach langen Auseinandersetzungen hat die Schlichtungsstelle einen Weg aufgezeigt zur Übernahme des Sozial- und Erziehungstarifs (SuE) für die württembergische Diakonie. Sie hat die diakonischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgefordert, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und im März 2014 über das Ergebnis zu berichten. Sie hat festgestellt, dass bei der Übertragung des SuE in die Arbeitsrechtsregelungen der württembergischen Diakonie die vorhandenen diakonischen Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Sie hat es aber abgelehnt, dem Antrag der diakonischen Dienstgeber zur Übernahme des SuE zu folgen. Denn es sei nicht die Aufgabe der Schlichtungsstelle, über prinzipielle tarifpolitische Fragen zu entscheiden. Vielmehr sei hier die Arbeitsrechtliche Kommission in der Pflicht. Deshalb müssen beide Seiten die Verhandlungen wieder aufnehmen. „Wir sehen diesen Beschluss mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Denn zum einen müssen nun die diakonischen Mitarbeitenden noch länger auf die ihnen zustehende Lohnerhöhung warten. Zum anderen sind wir aber froh, dass unsere Annahme, dass eine Anpassung des SuE an die diakonischen Besonderheiten notwendig ist, bestätigt wurde“, so Robert Bachert, Finanzvorstand der württembergischen Diakonie. Dietmar Prexl, Mitglied der Verhandlungskommission der diakonischen Arbeitgeber, sieht durch den Beschluss den Dritten Weg gestärkt. „Wir fordern die AGMAV auf, mit uns gemeinsam die Verhandlungen konstruktiv zum Abschluss zu bringen. Wir sind dazu bereit.“

Zuständig für Entscheidungen über die diakonischen Arbeitsrechtsregelungen ist die Arbeitsrechtliche Kommission (AK). Sie ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann eine arbeitsrechtliche Regelung beschlossen und umgesetzt werden. Seit drei Jahren verhandeln dort diakonische Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Übernahme des SuE in die AVR-Württemberg. Seit Dezember 2012 hat die Arbeitnehmerseite weitere Verhandlungen blockiert und in der AK zwei Mal, das letzte Mal im Juli dieses Jahres, die Übernahme des SuE in der von den Arbeitgebern vorgeschlagenen Form abgelehnt. Sie hat keinen eigenen Übernahmeantrag gestellt, sondern die Gewerkschaft Verdi mit der Verhandlungsführung beauftragt. Deshalb hat die Arbeitgeberseite die Schlichtungsstelle angerufen.

„Die Schlichtungsstelle hat uns wieder auf den Dritten Weg verwiesen. Kompromisse sind längst in Sicht und können in Verhandlungen ohne Weiteres erreicht werden“, so Dietmar Prexl. Für den Fall, dass die Arbeitnehmerseite weiterhin Verhandlungen ablehnen sollte, hat sich die Schlichtungsstelle vorbehalten, in ihrer Sitzung im März 2014 doch selbst eine Entscheidung zu treffen. Das Diakonische Werk Württemberg hofft, dass sich beide Seiten vorher einigen. „Es ist doch unser gemeinsames Interesse, dass unsere Mitarbeitende bald mehr Lohn bekommen“, so Finanzvorstand Bachert. Der Vorschlag der Arbeitgeber führt beispielsweise dazu, dass Mitarbeitende ohne Ausbildung 5,43 Prozent und Heilerziehungspfleger 2,18 Prozent mehr verdienen. „Das sollte uns wichtiger als Prinzipienfragen sein“, so Robert Bachert weiter.


Sammlung zum Karfreitag 2024

Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg rufen zu Spenden für „Hoffnung für Osteuropa“ am Karfreitag auf. Mit dieser Aktion unterstützen die Diakonie und Landeskirche in Württemberg die humanitäre Hilfen und Soziale Arbeit ihrer langjährigen Partner in insgesamt zehn Ländern.