03. Juni 2014 Pressemitteilung

Sozial- und Erziehungstarif endlich unter Dach und Fach

Dienstnehmer und Dienstgeber der württembergischen Diakonie einigen sich nach langen Verhandlungen.

Stuttgart, 3. Juni 2014: Dienstgeber und Dienstnehmer haben sich auf die Übernahme des Sozial- und Erziehungstarifs (SuE) in das württembergische Arbeitsrecht geeinigt. Vier Jahre Verhandlungen und zwei Schlichtungssprüche waren notwendig, bis es zur Einigung kam. „Auch wenn es lange gedauert hat – wir sind froh, dass wir für manche Berufe, für die der Original SuE keine Regelungen vorsieht, diakoniespezifische Lösungen finden konnten“, so Dietmar Prexl, Vorsitzender der Kommission für Unternehmensfragen, als Vertreter der Dienstgeber. Wolfgang Lindenmaier, Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der württembergischen Diakonie, als Vertreter der Dienstnehmer, betont: „Wir haben es geschafft, den SuE weitgehend in Originalform zu übernehmen. Das ist der Erfolg der diakonischen Mitarbeitenden, die uns bei den Verhandlungen intensiv unterstützt haben.“ Der SuE gilt jetzt rückwirkend ab dem 1. Februar 2014 für alle Mitarbeitenden der württembergischen Diakonie, die im Erziehungsdienst oder in der Behindertenhilfe beschäftigt sind.

Der SuE ist ein Sondertarif im Rahmen des TvöD. Dienstgeber und Dienstnehmer waren über die konkrete Ausgestaltung der Übernahme des Tarifs unterschiedlicher Meinung. Für die Dienstgeber war es wichtig, dass diakonische Besonderheiten berücksichtigt werden, also beispielsweise Berufe, die so im SuE nicht vorgesehen sind. Die Dienstnehmer sind für die Übernahme des SuE eins zu eins eingetreten. Der Kompromiss hat nun den SuE in seiner Grundstruktur übernommen, aber auch einige für die Diakonie typische Berufe mit aufgenommen. Zuständig für Entscheidungen über die diakonischen Arbeitsrechtsregelungen ist die Arbeitsrechtliche Kommission (AK). Sie ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann eine arbeitsrechtliche Regelung beschlossen und umgesetzt werden. In ihrer Sondersitzung am 28. Mai hat nun die AK dem Kompromiss zugestimmt.