28. Februar 2019 Pressemitteilung

Diakonie kritisiert Gesetzentwurf zur Verlängerung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Stuttgart, 28. Februar 2019. Die Diakonie Württemberg kritisiert den Gesetzesentwurf zur Fortführung der Wohnsitzregelung für Flüchtlinge. 

„Durch die Entfristung der Wohnsitzauflage wird international Schutzberechtigten das Recht auf Freizügigkeit weiterhin abgesprochen“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Darüber hinaus zeigten die Erfahrungen der diakonischen Praxis: Wohnsitzregelungen hemmen verstärkt Integration statt diese zu fördern. Das Zerreißen der Familieneinheit, die Nichtberücksichtigung von sozialen Bindungen oder das Verhindern von Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme führen nach Erfahrung in der kirchlich-diakonischen Flüchtlingsarbeit zu Frustration und Vereinsamung bei den Betroffenen. „Statt individuelle Integration zu fördern birgt eine Wohnsitzauflage somit die Gefahr von Desintegration.“

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Flüchtlingen auch künftig für drei Jahre der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden kann. Die Entfristung ab 6. August wäre damit aufgehoben.

Das Diakonische Werk Württemberg fordert, dass von der der Wohnsitzregelung generell abgesehen wird. „Die pauschale Beschränkung dieses Rechts stellt nicht nur die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage, sondern steht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegenüber“, so Kaufmann.

Sammlung zum Karfreitag 2024

Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg rufen zu Spenden für „Hoffnung für Osteuropa“ am Karfreitag auf. Mit dieser Aktion unterstützen die Diakonie und Landeskirche in Württemberg die humanitäre Hilfen und Soziale Arbeit ihrer langjährigen Partner in insgesamt zehn Ländern.